Jemand kam einmal auf die blöde Idee die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch bei Todesanzeigen anzuwenden. Während in manchen Regionen die Tradition beibehalten wurde, in den Todesanzeigen die Trauernden mit Vornamen und Familiennamen anzuführen, gibt es Regionen wo nur die Vornamen vermerkt sind.

Neben den Kindern, Enkeln, UrEnkeln, ... sind oft auch Vornamen von Personen angeführt, die nicht zur Verwandtschaft des Verstorbenen gehören. Die Leser haben es deshalb schwer die richtigen verwandtschaftlichen Zusammenhänge zwischen den Trauernden und den Verstorbenen zu verstehen.

Dieser mehr als merkwürdige Datenschutz veranlasst so manchen Verfasser von Todesanzeigen zu außergewöhnlicher Kreativität.

Solche Todesanzeigen und Kuriosa hat Dr. Christian Sprang aus Wiesbaden auf seiner Webseite http://www.todesanzeigensammlung.de gesammelt. Vielleicht findet sich hier auch einmal eine Todesanzeige ohne Text, die dann als Vorlage für Todesanzeigen mit perfektem Datenschutz verwendet werden könnte.

datenschutz kuriose todesanzeigen

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